Abfahrt – Ratgeber
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Verkehr & Alltag

Abstand rettet Leben. Warum ein Meter oft nicht reicht.

Viele Unfälle passieren nicht, weil jemand zu schnell fährt, sondern weil der Abstand zu gering ist. Wer ausreichend Abstand hält, gewinnt Zeit zum Reagieren und verhindert Auffahrunfälle oder gefährliche Berührungen beim Vorbeifahren.

Abstand ist keine Höflichkeit. Abstand ist Sicherheit.

Viele Unfälle passieren nicht, weil jemand zu schnell fährt, sondern weil der Abstand zu gering ist. Wer ausreichend Abstand hält, gewinnt Zeit zum Reagieren und verhindert Auffahrunfälle oder gefährliche Berührungen beim Vorbeifahren.

Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt deshalb keinen "ungefähr passenden" Abstand, sondern einen Abstand, der jederzeit ein sicheres Anhalten ermöglicht.

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug

Innerorts

Eine feste Meterzahl gibt die StVO hier nicht vor. Als einfache Orientierung gilt:

  • Mindestens eine Sekunde Abstand
  • Bei 50 km/h entspricht das etwa 15 Metern.

In der Fahrausbildung wird häufig die Pfostenmethode genutzt:

Fährt das vorausfahrende Fahrzeug an einem Schild oder Leitpfosten vorbei, sollte Ihr Fahrzeug diesen Punkt frühestens etwa eine Sekunde später erreichen.

Außerorts

Hier haben sich zwei einfache Faustregeln bewährt:

  • Halber Tachowert in Metern
    • 100 km/h = ca. 50 Meter Abstand

Oder noch einfacher:

  • Zwei-Sekunden-Regel

Gerade bei Nässe, Dunkelheit oder schlechter Sicht sollte dieser Abstand deutlich größer sein.

Diese Methoden werden auch in den Ausbildungsunterlagen der großen Fahrschulverlage wie DEGENER und VOGEL empfohlen, weil sie sich im Alltag leicht anwenden lassen.

Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen

Auch parkende Autos brauchen Abstand.

Niemand weiß, wann plötzlich:

  • eine Fahrertür geöffnet wird,
  • ein Kind zwischen Fahrzeugen hervorläuft,
  • jemand aussteigt.

Als gute Orientierung gelten:

  • mindestens 1 Meter Seitenabstand, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.

Ist dieser Abstand nicht möglich, muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden.

Seitenabstand beim Überholen von Fahrzeugen

Beim Überholen schreibt die StVO keinen festen Meterwert vor. Gefordert wird jedoch ein ausreichender Seitenabstand.

Wie groß dieser sein muss, hängt unter anderem von Geschwindigkeit, Straßenbreite und den Verkehrsverhältnissen ab. Je höher die Geschwindigkeit, desto größer sollte auch der Seitenabstand sein.

Überholen von Radfahrern

Hier ist die Regel eindeutig:

  • Innerorts mindestens 1,5 Meter
  • Außerorts mindestens 2 Meter

Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden. Dann heißt es: Geduld statt Risiko.

Diese Mindestabstände wurden ausdrücklich zum besseren Schutz von Radfahrenden in die StVO aufgenommen und finden sich entsprechend auch in den aktuellen Lehrwerken der Fahrschulausbildung wieder.

Tipp aus der Fahrschule

Abstände lassen sich nicht mit dem Lineal messen. Deshalb arbeiten wir in der Ausbildung mit einfachen Orientierungshilfen wie der Zwei-Sekunden-Regel, dem halben Tachowert und festen Blickpunkten. So entwickeln unsere Fahrschüler ein Gefühl für sichere Abstände, das später ganz automatisch funktioniert.

Denn am Ende gilt ein einfacher Grundsatz:

Lieber einen Meter mehr Abstand als einen Zentimeter zu wenig. Oft entscheidet genau dieser kleine Sicherheitsabstand darüber, ob eine Situation harmlos bleibt oder zum Unfall wird.